Nur bestätigte Daten sind belastbar
Stammdaten, Kontaktdaten, Anschrift und Einheitenzuordnung sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Wenn Sie Daten bestätigen, kann die Verwaltung später besser unterscheiden, was gesichert ist und wo noch Rückfragebedarf besteht.
- Bestätigen Sie Name, E-Mail und Postadresse nur, wenn diese korrekt sind.
- Prüfen Sie alle zugeordneten Einheiten, auch Keller, TG-Plätze, Stellplätze oder Sondernutzungsrechte, soweit diese im Portal geführt werden.
- Melden Sie Abweichungen sachlich mit Hinweis auf Kaufvertrag, Teilungserklärung oder sonstige Unterlagen.